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   BayObLG, 29.11.1972 - RReg. 2 St 146/72   

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https://dejure.org/1972,2070
BayObLG, 29.11.1972 - RReg. 2 St 146/72 (https://dejure.org/1972,2070)
BayObLG, Entscheidung vom 29.11.1972 - RReg. 2 St 146/72 (https://dejure.org/1972,2070)
BayObLG, Entscheidung vom 29. November 1972 - RReg. 2 St 146/72 (https://dejure.org/1972,2070)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JGG § 55 Abs. 2 S. 1
    Revision gegen eine erstmalige Verurteilung durch das Berufungsgericht unter Anwendung des Jugendstrafrechts

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1972, 274
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 22.10.2004 - 1St RR 150/04

    Keine Revision des Angeklagten bei ungünstiger Berufungsentscheidung nach

    Das im Jugendstrafrecht im Vordergrund stehende Erziehungsbedürfnis erfordert eine rasche endgültige Erledigung des Strafverfahrens, damit die jugendgerichtlich angeordnete Rechtsfolge der Straftat und ihre Vollstreckung noch in einem angemessenen zeitlichen Verhältnis zu der Tatbegehung steht und somit den Erziehungszweck erreichen kann (BayObLGSt 1972, 274/275; OLG Düsseldorf VRS 78, 292/293).

    Dass er das Urteil des ersten Rechtszugs, soweit er verurteilt worden war, ebenfalls mit der Berufung angefochten hatte, steht der Zulässigkeit der Revision nicht entgegen (BayObLGSt 1972, 274).

  • KG, 23.02.2009 - 1 Ss 518/08

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Ausschluss eines zweiten Rechtsmittels im

    Daher ist die Revision des Angeklagten, obwohl er zuvor bereits in zulässiger Weise Berufung eingelegt hatte, ausnahmsweise statthaft, wenn und soweit er in erster Instanz wegen einer von mehreren Taten freigesprochen (und wegen der übrigen Taten verurteilt) worden ist, er gegen die Verurteilung in zulässiger Weise Berufung eingelegt hat und auf gleichzeitige Berufung der Staatsanwaltschaft (oder der Nebenklage) gegen den Freispruch durch das Berufungsgericht (erstmals) verurteilt worden ist (KG NStZ-RR 2007, 216; BayObLG, Beschluss vom 22. Oktober 2004, a.a.O. Rdnr. 10 und BayObLGSt 1972, 274; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1974, 137; Eisenberg, a.a.O. Rdnr. 64; Ostendorf, a.a.O. Rdnr. 37).
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